13.02.2023

Steuerlich anerkannte Zinssätze der ESTV ab 2023

Bei Darlehen von Gesellschaften an Beteiligte oder nahe stehende Personen (Aktivdarlehen) und bei Darlehen von Beteiligten oder nahe stehenden Personen an die Gesellschaft (Passivdarlehen) ist aus steuerlicher Sicht jeweils Vorsicht geboten. Während bei Aktivdarlehen auf eine ausreichend hohe Verzinsung zu achten ist, dürfen Passivdarlehen nicht zu hoch verzinst werden. Die Gewährung von zu tief bzw. zu hoch verzinsten Darlehen stellt eine geldwerte Leistung dar und löst Gewinn- und Verrechnungssteuerfolgen aus. 

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich ein Rundschreiben mit steuerlich anerkannten Zinssätzen für Vorschüsse und Darlehen in Schweizer Franken. Bei Verwendung dieser marktüblichen Zinssätze drohen keine Steuerfolgen. Die Zinssätze für Darlehen in Schweizer Franken sind seit 2015 erstmalig gestiegen