06.04.2023

Covid-19-Kredite seit 1. April 2023 mit 1,5 % verzinslich

Der Bundesrat führte bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie mit dem verbürgten Covid-19-Krediten ein Instrument zur Stützung der Wirtschaft ein. Bisher wurden diese Kredite bis zur Summe von CHF 500'000.00 zu 0 % verzinst. Achtung: Seit dem 1. April 2023 gilt für diese Kredite ein Zinssatz von 1,5 %.
Bei Krediten über CHF 500'000.00 (welche nur grösseren Unternehmen vorbehalten war) wurde der Zins von 0,5 % auf 2 % angepasst.
In Anbetracht der vielschichtigen Restriktionen dieser Kreditverhältnisse und der nun geänderten Zinssituation empfehlen wir zu überprüfen, ob eine Ablösung des Covid-19-Kredites bzw. eine Umfinanzierung zielführender als die Fortführung dieses Kredites ist.