18.05.2022

Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer im Konzern, Änderungen ab 2023

Bei der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren im Konzern neu ab einer Beteiligungs­quote von 10 Prozent (statt wie bisher 20 Prozent) und für alle juristische Personen möglich sein, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten. Anlässlich seiner Sitzung im Mai 2022 hat der Bundesrat die Ände­rungen verabschiedet, die auf den 1.Januar 2023 in Kraft treten.