Der Kapitalisierungszinssatz ist bei einer Unternehmensbewertung von zentraler Bedeutung. Der Kapitalisierungszinssatz ist keine klar definierte Grösse, wird also unterschiedlich hergeleitet und in der Praxis abweichend berechnet. Es wird dabei oft ein risikoloser Zinssatz als Basis verwendet, zu welchem Aufschläge für Risiken einer Firmenbeteiligung, für das Klumpenrisiko, für die Abhängigkeit von Einzelpersonen wie auch für weitere unternehmensspezifische Risiken addiert wird.

Der Kapitalisierungszinssatz wird bei der Bewertung von Unternehmen oder sonstigen Investitionsgegenständen eingesetzt. Die Bestimmung des Kapitalisierungskosten erfordert bei der Betrachtung der unternehmensspezifischen Risiken immer eine subjektive und damit firmenspezifische Betrachtung. Dabei wird das unternehmensspezifische Risiko einer individuellen Wertung unterzogen, welche aus der Marktposition, den Kundenrisiken, den Lieferantenrisiken, den Personalrisiken sowie einem Finanzierungsrisiko sowie verschiedenen anderen Risikofaktoren zusammengesetzt sein kann. Bereits geringfügige Änderungen beim Kapitalisierungszinssatz haben einen wesentlichen Einfluss auf den Ertragswert einer Firma.

Die Kapitalkosten ergeben sich durch addieren der folgenden Risikokomponenten. Deren Prozentwerte je nach Grösse, Branche und individuellen Umständen der Firma variieren können. Gemäss Erfahrung aus Praxis und Theorie bewegen sich diese für KMU-Firmen ohne vergleichbare Peer-Group (wie bei börsenkotierten Gesellschaften) im folgenden Rahmen:

Risikozuschläge beim Kapitalisierungszinssatz (Stand; 04.2021):

  • Risikofreier Zinssatz: 0.5% 
  • Prämie für Marktrisiko: 4% bis 5%
  • Zuschlag für Kleinunternehmen: 1% bis 3%
  • Illiquiditätszuschlag: 1% bis 3%
  • Firmenspezifische Risikozuschläge: individuell, von 1% bis 10%