Steuerfolgen beim Unternehmensverkauf

Dazu müssen zuerst grundlegende Fragen geklärt werden:

1. Wer ist der Verkäufer der Unternehmung? Handelt es sich um eine Privatperson oder um eine juristische Person welche als Verkäufer Auftritt? 

2. Was wird verkauft? Was ist der Verkaufsgegenstand? Wird die Transaktion als "Share-Deal" Anteilsverkauf abgewickelt oder ist es ein "Asset-Deal" wo Vermögensgegenstände (oder Betriebsteile) veräussert werden?

3. Wer ist der Käufer? Kauft eine Privatperson oder wiederum eine juristische Person oder fällt der Kauf ins "Geschäftsvermögen" einer Personengesellschaft?

Je nach Sachverhalt sind die Steuerfolgen entsprechend anders. Es empfiehlt sich dringend vor der Unterzeichnung eines Vertrags die Steuerfolgen zu klären. 

Für Privatpersonen ist grundsätzlich der steuerfreie Kapitalgewinn aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen (Art. 16 Abs. 3 DBG sowie Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG) möglich.