08.04.2020

COVID-19: Anpassung Kurzarbeitsentschädigungen KAE

Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung.

Die vollständige Medienmitteilung das Bundesrats finden Sie hier.

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